Kompetenzregelungen

Hier finden Sie eine Auflistung aller Personen die eine Berechtigung für die materielle und finanzielle Prüfung respektive 1. und 2. Unterschrift haben.

Die Regelungen gelten für alle Buchungsbelege und Personalverträge. Jeder Buchungsbeleg (Hauptbuch, Debitorenrechnung, Personalverträge) muss zwingend zwei Unterschriften aufweisen. Bei den Kreditorenrechnungen werden die Unterschirften elektronisch durch die mat. und fin. Prüfung gegeben. Ein Beleg mit keiner oder nur einer Unterschrift darf/kann nicht verbucht werden.

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