Schul- und Präventionspool Primarschulen

Die Primarschulen erhalten von ihren Gemeinden jährlich sogenannte Schulpoolgelder. Diese Beiträge sind gedacht für Tätigkeiten, die zusätzlich zu den im Berufsauftrag festgelegten Aufgaben erbracht werden. Über Zweck, Verteilung, Rechenschaftslegung und Administration des Schulpools gibt das Merkblatt Auskunft.

Die Höhe der Beiträge für den Schulpool ist in der Verordnung über Schulvergütungen (SGS 156.11) geregelt.

Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Schulpool und dem Präventionspool.

Aus dem allgemeinen Schulpool werden spezielle, für die Schule bedeutende Leistungen von Lehrpersonen vergütet. Dazu gehören beispielsweise das Bibliotheksamt, die Materialverwaltung oder die ICT-Wartung.

Mit dem Präventionspool können die Schulen gesundheitsfördernde Projekte oder präventive Massnahmen finanzieren. Dazu zählen zum Beispiel spezifische Unterrichtsmaterialien, Zutaten für eine Znüni-Aktionswoche, Pausenspiele oder Honorare für Leitende von Workshops zur Gewaltprävention.

Weitere Informationen:
- Merkblatt Schulpool Primarschulen
- Formular «Auftrag zur Auszahlung Schulpool Primarstufe»
- Formular «Antrag zur Auszahlung Präventionspool Primarstufe»

Kontakt

Amt für Volksschulen
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Munzachstrasse 25c
Postfach 616

4410 Liestal

T 061 552 50 98
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