Zuweisungsschlüssel
Jede Schule besitzt mindestens einen oder auch mehrere Zuweisungsschlüssel. Hinter jedem Schlüssel ist mindestens eine Person hinterlegt (Materielle/r Prüfer/in). Der entsprechende Zuweisungsschlüssel muss jeweils bei einer Bestellung dem Lieferanten angegeben werden. Dieser muss diesen auf jeder einzelnen Rechnung vermerken (bspw. im Adressfeld oder in einem Referenzfeld). Damit das REL der BKSD die Rechnungen korrekt zuordnen kann, ist ein solcher Zuweisungsschlüssel von hoher Bedeutung.
Die Zuweisungsschlüssel werden im Internet nicht mehr auf- und nachgeführt. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Mandatsbetreuung der Abteilung REL oder an die zentrale Mailadresse der Abteilung REL [email protected].