Kantonale Mehrjahresplanung
Der erste Teil der kantonalen Mehrjahresplanung beschreibt die Schwerpunktthemen der kommenden vier Jahre – die Planung beinhaltet Projekte und neue Vorhaben. Der zweite Teil befasst sich mit wiederkehrenden Aktivitäten zur Qualitätssicherung und des Bildungsmonitorings.
Die Mehrjahresplanung wird jährlich gegen Ende des Schuljahres überarbeitet und zu Beginn des neuen Schuljahres in aktualisierter Fassung publiziert. Sie bildet die Grundlage für die Schulentwicklung der kantonalen Schulen (vgl. BildG § 60c, Abs.2 [SGS 640]). Den kommunalen Schulen dient sie der Orientierung.