Beschäftigung nach Pensionierung
Vorgaben zur Praxisandwendung bei Beschäftigung nach Pensionierung
Richtlinie des Personalamtes
Ziel dieser Richtlinie ist die einheitliche und gut verständliche Festlegung der Praxisanwendung bei:
- Wiederanstellung nach einer vollständigen ordentlichen bzw. vollständigen vorzeitigen Pensionierung
- Weiterbeschäftigung nach einer teilweisen vorzeitigen bzw. teilweise aufgeschobenen Pensionierung
- Weiterbeschäftigung bei einer vollständig aufgeschobenen Pensionierung über das Pensionierungsalter hinaus
Rechtsgrundlagen
Personalgesetz (SGS 150; PersG) vom 25.09.1997
http://bl.clex.ch/data/150
Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls (SGS 153.12) vom 27.06.2000
http://bl.clex.ch/data/153.12
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (831.40; BVG) vom 25. Juni 1982
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820152/index.html
Richtlinie zum Download
Wiederanstellung bzw. Weiterbeschäftigung von pensionierten Mitarbeitenden