Qualitätsprüfung/-sicherung durch das AVS bei AnstellungenFür die Rekrutierung, die Auswahl sowie die An- bzw. Einstellung der Lehrpersonen sind die Schulleitungen zusammen mit den Schulräten zuständig und verantwortlich. Die Personalabteilung der Personal der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann insbesondere bei offenen Fragen zur Lohneinreihung auf Grund eines fehlenden Stufendiploms bzw. einer fehlenden Heilpädagogischen Ausbildung (oder allgemein fehlender pädagogischer Grundausbildung) beim Amt für Volksschulen um eine Qualitätsprüfung / Qualitätssicherung zur Anstellung nachfragen.https://kanton.baselland.ch/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung-handbuch/organisation-schulbetrieb/personal/anstellung-2/qualitaetspruefung-sicherung-durch-das-avs-bei-anstellungenhttps://kanton.baselland.ch/logo.png
Qualitätsprüfung/-sicherung durch das AVS bei Anstellungen
Für die Rekrutierung, die Auswahl sowie die An- bzw. Einstellung der Lehrpersonen sind die Schulleitungen zusammen mit den Schulräten zuständig und verantwortlich. Die Personalabteilung der Personal der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann insbesondere bei offenen Fragen zur Lohneinreihung auf Grund eines fehlenden Stufendiploms bzw. einer fehlenden Heilpädagogischen Ausbildung (oder allgemein fehlender pädagogischer Grundausbildung) beim Amt für Volksschulen um eine Qualitätsprüfung / Qualitätssicherung zur Anstellung nachfragen.