Qualitätsprüfung/-sicherung durch das AVS bei Anstellungen

Für die Rekrutierung, die Auswahl sowie die An- bzw. Einstellung der Lehrpersonen sind die Schulleitungen zusammen mit den Schulräten zuständig und verantwortlich. Die Personalabteilung der Personal der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann insbesondere bei offenen Fragen zur Lohneinreihung auf Grund eines fehlenden Stufendiploms bzw. einer fehlenden Heilpädagogischen Ausbildung (oder allgemein fehlender pädagogischer Grundausbildung) beim Amt für Volksschulen um eine Qualitätsprüfung / Qualitätssicherung zur Anstellung nachfragen.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
Postfach 616

4410 Liestal

T 061 552 50 98
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