Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen werden im Auftrag der Anstellungsbehörde durch das Personalamt nach einheitlichen Grundsätzen vorgenommen. Vorgehen und Vorgaben sind hier aufgeführt.

Dieser Handbuchartikel ist eine / ein

Fachweisung / Prozessbeschrieb

Rechtsgrundlagen

§  3 Personalverordnung (SGS 150.11; PersV) vom 19.12.2000
http://bl.clex.ch/data/150.11

Beim Versuch das Formular Stellenausschreibung aus den Browsern Edge und Chrome zu öffnen erscheint eine Fehlermeldung. Dies ist bekannt und kann im Moment nicht behoben werden.

Weiteres Vorgehen:

  • Im aktiven Browser-Fenster mit der Fehlermeldung den Button «Speichern» ("Diskette" oben rechts) drücken und das Dokument z.B. unter Downloads oder auf dem Desktop abspeichern. Achtung, öffnen Sie das Dokument nicht aus den Downloads im Browser, sondern wechseln Sie zum Speicherort (z.B. im Explorer). Am Speicherort das Dokument mit der rechten Maustaste anwählen, "öffnen mit" auswählen und beispielsweise mit dem Adobe Acrobat Reader DC öffnen. Nun können Sie das Dokument bearbeiten und wieder abspeichern. Achten Sie darauf, dass Sie das Dokument nicht mit dem Browser öffnen. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk.
  • Falls die Bearbeitung im Formular nicht möglich ist, wechseln Sie oben im Menueband des PDF-Formulars die Mausanzeige von der „Hand“ auf den „Pfeil“.

Sämtliche Aufträge / Anfragen für Stellenausschreibungen können Sie an folgende Adresse senden:

* Gymnasien und Berufsfachschulen verwenden diese Form der Stellenausschreibung nur für Lehrpersonen. Für Stellenausschreibungen anderer Mitarbeitenden wenden Sie sich direkt an die HR Beratung der Personalabteilung.

Kontakt

Personal
Generalsekretariat
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft
Rheinstrasse 31
4410 Liestal
Kontaktpersonen