Nebenbeschäftigung
Rechtsgrundlagen
§41 Personalgesetz (SGS 150; PersG) vom 25.09.1997
http://bl.clex.ch/data/150
§§ 53, 54 Personalverordnung (SGS 150.11; PersV) vom 19.12.2000
http://bl.clex.ch/data/150.11
Nebenbeschäftigung
Nebenbeschäftigungen dürfen die Aufgabenerfüllung nicht nachteilig beeinflussen und die Ausübung einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung bedarf einer Bewilligung. Die Inhaberinnen und Inhaber der kantonalen Nebenämter unterliegen dieser Bewilligungspflicht nicht.
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wenn Haupt- und Nebenbeschäftigung mehr als ein Vollpensum ergeben
- wenn die Nebenbeschäftigung die Aufgabenerfüllung beeinträchtigt
- wenn die Nebenbeschäftigung den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin direkt konkurrenziert
Die Bewilligung zur Ausübung einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung kann mit dem folgenden Gesuch beantragt werden.