13. Monatslohn Umwandlung

Informationen, Richtlinie und Formulare zur Umwandlung des 13. Monatslohnes in Urlaub.

Dieser Handbuchartikel ist eine

Handreichung / Fachweisung

Rechtsgrundlagen

§ 22 Dekret zum Personalgesetz (SGS 150.1; PersG) vom 25.09.1997
http://bl.clex.ch/data/150.1

Umwandlung 13. Monatslohn in Urlaub

Der 13. Monatslohn kann auf Begehren der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und mit Bewilligung der Anstellungsbehörde in Urlaub umgewandelt werden. Bei Lehrpersonen bedarf es zudem einer Bewilligung der BKSD.

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