Raum und Infrastruktur

Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Raum- und Infrastrukturfragen richten sich nach dem jeweiligen Schulträger und sind entsprechend unterschiedlich. Die Gemeinden sind Träger der Primarstufe und der Musikschulen und der Kanton Basel-Landschaft ist Träger der Sekundarstufen I und II.

Dieser Handbuchartikel ist

eine Information.

Raum und Infrastruktur

Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Raum- und Infrastrukturfragen sind je nach Schulstufe respektive Schulträger unterschiedlich.

Primarstufe und Musikschulen:

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Trägergemeinden als Liegenschaftseigentümer. Die Vorgehensweise bei Raum- und Infrastrukturbedarf ist mit den zuständigen Gemeindefachstellen direkt abzusprechen.

Sekundarstufe I und II:

Die Zuständigkeit liegt beim Kanton Basel-Landschaft vertreten durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, Hochbauamt. Fragen zur Vorgehensweise bei Raum- und Infrastrukturbedarf sind mit der zuständigen Nutzervertretung der BKSD, Petra Schmidt, Steuerung Raumressourcen abzusprechen.

Prozessablauf bei Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft auf den Sekundarstufen I und II:

  • Reparaturen, Sofortmassnahmen:
    Schulleitung wendet sich an Hauswart
  • Instandhaltung/Instandsetzung < CHF 500‘000:
    Die Schulleitung wendet sich an das Hochbauamt, Bereich Unterhalt / Mobiliar/ Gebäudetechnik
  • zusätzlicher Raumbedarf, bauliche Massnahmen > CHF 500‘000:
    Die Schulleitung wendet sich an die Nutzervertretung der BKSD, Petra Schmidt, Steuerung Raumressourcen – Bedarfsmeldung an BUD, Hochbauamt

Kontakt

Petra Schmidt
BKSD
Rheinstrasse 31
4410 Liestal
T 061 552 75 85