Raum und Infrastruktur
Raum und Infrastruktur
Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Raum- und Infrastrukturfragen sind je nach Schulstufe respektive Schulträger unterschiedlich.
Primarstufe und Musikschulen:
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Trägergemeinden als Liegenschaftseigentümer. Die Vorgehensweise bei Raum- und Infrastrukturbedarf ist mit den zuständigen Gemeindefachstellen direkt abzusprechen.
Sekundarstufe I und II:
Die Zuständigkeit liegt beim Kanton Basel-Landschaft vertreten durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, Hochbauamt. Fragen zur Vorgehensweise bei Raum- und Infrastrukturbedarf sind mit der zuständigen Nutzervertretung der BKSD, Petra Schmidt, Steuerung Raumressourcen abzusprechen.
Prozessablauf bei Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft auf den Sekundarstufen I und II:
- Reparaturen, Sofortmassnahmen:
Schulleitung wendet sich an Hauswart - Instandhaltung/Instandsetzung < CHF 500‘000:
Die Schulleitung wendet sich an das Hochbauamt, Bereich Unterhalt / Mobiliar/ Gebäudetechnik - zusätzlicher Raumbedarf, bauliche Massnahmen > CHF 500‘000:
Die Schulleitung wendet sich an die Nutzervertretung der BKSD, Petra Schmidt, Steuerung Raumressourcen – Bedarfsmeldung an BUD, Hochbauamt