Kulturgipfel

Ein Feuerwerk an Informationen – Austausch und Perspektive zum Kulturbericht 2024

Zum zweiten Mal hat das Amt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) zum Kulturgipfel eingeladen. Gemeinderatsmitglieder und Kulturverantwortliche zahlreicher Gemeinden trafen sich am 1. Februar 2024 im Kulturhaus Cheesmeyer in Sissach zum Austausch.

Regierungspräsidentin Monica Gschwind, Doris Vögeli, VBLG-Vorstandsmitglied, und Esther Roth, Leiterin des Amts für Kultur, konnten rund 35 Anwesende im ehemaligen Warenhaus begrüssen. Im Mittelpunkt des Treffens stand der erste Kulturbericht, den der Regierungsrat im September 2023 veröffentlicht hat.

Monica Gschwind hob hervor, dass die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Kulturbericht gleich zu Beginn und sehr prominent platziert sei. Das seien nicht nur Lippenbekenntnisse, so die Regierungspräsidentin. Diese Zusammenarbeit sei ein zentrales Anliegen des Regierungsrats, welchem das Amt für Kultur und der VBLG mit regelmässigen Austauschgefässen nachleben. Denn die Gemeinden haben gemäss Kulturförderungsgesetz einen gesetzlichen Auftrag und damit eine wichtige Verantwortung für die Kulturförderung.

Doris Vögeli, Verantwortliche für das Ressort Kultur im Vorstand des VBLG, beschrieb den Kulturbericht als ein «Feuerwerk an Informationen» und bezog sich dabei vor allem auf die beeindruckenden Zahlen im Anhang des Berichts. Aber auch in den Texten werde klar, welche Bedeutung der Kultur im Kanton zukommt und wie vielfältig die kulturellen Aktivitäten in den Gemeinden sind.

Esther Roth präsentierte die Grundzüge des Kulturberichts. Die Leiterin des Amts für Kultur konzentrierte sich dabei insbesondere auf diejenigen Schwerpunkte, welche für die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden zentral sind. Neben dieser Zusammenarbeit als solcher geht es dabei um einen umfassenden Zugang zur Kultur sowie um die Stärkung der kulturellen Grundversorgung im Kanton.

Mit der Einführung des Behindertenrechtegesetzes per 1. Januar 2024 hat das Amt für Kultur eine zusätzliche Aufgabe erhalten. Es hat den Auftrag, Teilhabe und Inklusion im Kulturbereich zu stärken, eine selbstständige kulturelle Betätigung zu fördern und den Abbau von Hindernissen zur Teilnahme am kulturellen Leben zu unterstützen. So soll ein in jeder Hinsicht umfassender Zugang zur Kultur angestrebt werden.

Im Sinne einer Stärkung der kulturellen Grundversorgung sollen bei Förderentscheiden die basellandschaftlichen Akteurinnen und Akteure sowie die Auswertungen der Kulturprojekte im Kanton Basel-Landschaft deutlich mehr Gewicht erhalten, als dies bis anhin der Fall war. Die kantonalen Publikumsbetriebe und die durch Finanzhilfen unterstützten Kulturinstitutionen müssen so unterstützt werden, dass sie ihre zentrale Funktion im Hinblick auf ein Grundangebot für die Bevölkerung des Kantons wahrnehmen können. Daneben berät und begleitet das Amt für Kultur die Gemeinden weiterhin etwa bei der Entwicklung von kulturpolitischen Strategiepapieren (bspw. Kulturleitbilder, Kulturkonzepten).

In den anschliessenden Gruppendiskussionen brachten die Gemeindevertreterinnen und -vertreter ihre Rückmeldungen, Wünsche und Anliegen ein. Der Kulturbericht wurde dafür gelobt, dass er die Vielfalt und den Reichtum der Baselbieter Kultur wirkungsvoll würdige. Er markiere einen wichtigen

Schritt in Richtung einer engagierten und lebendigen kulturellen Zukunft für den Kanton Basel-Landschaft.

Die wichtigsten Anregungen für den Kulturbericht 2024 aus den Gruppen wurden anschliessend kurz präsentiert. So solle der Bericht stärker digital ausgerichtet sein und die Inhalte sollen bildstark und den digitalen Medien entsprechend aufbereitet werden. Zudem wurde die Idee eingebracht, im Kulturbericht jedes Jahr einen eigenen Themenschwerpunkt zu setzen.

Der zweite Kulturgipfel war eine gelungene Veranstaltung. Das Amt für Kultur wird die vielen Anregungen aufnehmen und sie in die Erarbeitung des zweiten Kulturberichts, der im Herbst 2024 veröffentlicht wird, einfliessen lassen.


Der Regierungsrat hat im September 2023 beschlossen, die Planungsinstrumente des Amts für Kultur den Prozessen des kantonalen Aufgaben- und Finanzplans (AFP) anzupassen. An die Stelle eines periodisch erneuerten programmatischen Leitbilds tritt künftig ein jährlicher Kulturbericht. Er orientiert sich an der AFP-Planung auf vier Jahre sowie an der Mittel- und Langfristplanung des Regierungsrats und ergänzt so jeweils den AFP mit zusätzlichen Informationen aus dem Amt für Kultur.


Kulturbericht

Text: Claudia Puzik und Rolf Wirz, Amt für Kultur
Fotos: Claudia Puzik