Neue Führungsstrukturen: Was ändert sich an den kantonalen Schulen?
Am 1. August 2024 treten die neuen Führungsstrukturen an allen Primar-, Musik- und Sekundarschulen sowie an den Gymnasien und den kantonalen Berufsfachschulen in Kraft. Damit verbunden sind verschiedene Änderungen von Zuständigkeiten und Abläufen.
Vom Inkrafttreten der neuen Führungsstrukturen sind Schulleitungen, Schulräte und Lehrpersonen der kantonalen Schulen auf vielfältige Art und Weise betroffen. Neu sind die Stufenämter Anstellungsbehörde für sämtliche Schulleitungsmitglieder, und die Schulleitungen dürfen künftig auch Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag anstellen. Auch die Zuständigkeit für Schulausschlüsse und die Ermahnung von Erziehungsberechtigten, welche ihren Pflichten gegenüber der Schule nicht nachkommen, geht an die Schulleitungen über. In diesen Fällen müssen sie jedoch mit dem zuständigen Stufenamt – und bei unbefristeten Schulausschlüssen von Jugendlichen im schulpflichtigen Alter auch mit der KESB – Rücksprache nehmen.
Zu den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Verantwortlichkeiten wurde von AVS und BMH in Zusammenarbeit mit der Abteilung Recht der BKSD eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für eine erfolgreiche Rollenklärung und Umsetzung erarbeitet.
Darüber hinaus wurde zur Klärung von Fragen im März eine Online-Veranstaltung für Schulleitungen und Schulräte angeboten. Die Termine für weitere Veranstaltungen zu spezifischen Fragestellungen stehen bereits fest.
Weitere Informationen: Umsetzungshilfen und laufende Informationen zu den neuen Führungsstrukturen