50 Jahre Römervertrag – neuer Schub für Augusta Raurica

Bild Legende:
Sammlungszentrum

1975, vor genau 50 Jahren, unterzeichneten Vertretungen der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt sowie die Stiftung Pro Augusta Raurica und die Historische und Antiquarische Gesellschaft zu Basel (HAG) den Vertrag über die Römerstadt Augusta Raurica, kurz: Römervertrag – ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte von Augusta Raurica.

Der Römervertrag regelt die Zusammenarbeit der drei Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt rund um die bedeutende Römerstadt Augusta Raurica. Ziel des Vertrags ist es, die antike Stätte mit dem Kastell Kaiseraugst gemeinsam zu erhalten, zu erforschen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Vertrag legt unter anderem fest, dass der Kanton Basel-Landschaft die archäologischen Arbeiten in Augst (BL) und Kaiseraugst (AG) koordiniert, das Basel-Landschaft und Aargau jeweils auf ihrem Kantonsgebiet archäologische Ausgrabungen durchführen und dass die Ruinen der antiken Stadt einheitlich betreut und gepflegt werden. Zudem weist der Vertrag dem Kanton Basel-Landschaft die Verantwortung für die Restauration, Konservation und Betreuung aller Funde sowie für die Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit zu.

Diese wegweisenden Entscheide wurden mit beinahe visionärem Weitblick getroffen. Der Römervertrag legt die Basis dafür, dass sich Ausgrabungen, Museum und Forschung nicht länger auf private Initiativen stützen mussten und die Sammlung, Archiv, Grabungsdokumentation und Forschung nach einheitlichen Standards erschlossen wurden. Kurz: Augusta Raurica wurde grösser gedacht. Ohne den Römervertrag würde Augusta Raurica heute wohl nicht als zusammenhängender Kulturraum mit nationaler Strahlkraft wahrgenommen werden.

Totalrevision des Römervertrags – das ist neu
Der Römervertrag von 1975 gilt als Vorzeigebeispiel interkantonaler Zusammenarbeit. Zum 50-jährigen Bestehen wurde er grundlegend überarbeitet und an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Die gesetzlichen Grundlagen in den Vertragskantonen und die Zusammenarbeit der Vertragsparteien haben sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Auch entsprach der vom Kanton Aargau an den Kanton Basel-Landschaft geleistete finanzielle Beitrag nicht mehr den vom Kanton Basel-Landschaft erbrachten Leistungen. Dies ist insbesondere auf das Mengenwachstum bei den Funden, die veränderte Infrastruktur im neuen Sammlungszentrum des Kantons Basel-Landschaft sowie die allgemeine Kostenentwicklung zurückzuführen. Entsprechend wird der Beitrag aus dem Kanton Aargau erhöht. Basel-Stadt würdigt die nationale Bedeutung des Kulturdenkmals Augusta Raurica wie bisher mit einem jährlichen Pauschalbeitrag.

Festakt im Herbst
Die Vertragsunterzeichnung wird im Herbst 2025 mit einem Festakt in Anwesenheit der zuständigen Regierungsmitglieder der Vertragskantone und Vertragspartner gewürdigt. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Text: Moira Cassidy, Römerstadt Augusta Raurica
Fotos: zVg Römerstadt Augusta Raurica

Weitere Informationen und Bilder:
Augusta Raurica | 50 Jahre Römervertrag

Bild Legende:
Augusta Raurica inmitten der Gemeinden Augst (BL) und Kaiseraugst (AG)