Drei Fragen an Stéphanie Bürgi

Stéphanie Bürgi arbeitet seit mehr als sechs Jahren in der Hauptabteilung Behindertenangebote des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote. Gemeinsam mit den Kolleginnen des Bereichs Leistungen und Aufsicht ist sie für das Leistungscontrolling, die Aufsicht und die Weiterentwicklung eines vielfältigen Angebots für Menschen mit Behinderungen zuständig.

Welches sind die zentralen Aufgaben der Abteilung Behindertenangebote?
Die Abteilung Behindertenangebote steuert ein breitgefächertes Leistungsangebot, welches die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt und fördert. Das Angebot umfasst ambulante und stationäre Wohnformen, welche auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Personen abgestimmt sind. Zudem werden vielfältige Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie professionelle Beratungsleistungen angeboten. Die Leistungen orientieren sich stets am individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten und sollen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. So wird sichergestellt, dass die Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden und die Betroffenen bestmöglich unterstützt werden.

Der Bereich Leistungen und Aufsicht übernimmt eine zentrale Rolle in der Verwaltung des Leistungsangebots. Zu den umfassenden Aufgaben gehören das Vertragsmanagement, das jährliche Leistungscontrolling zur Sicherstellung der Qualität sowie die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen und fachlichen Vorgaben. Darüber hinaus ist dieser Bereich verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Angebots, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.  

Welche Themen beschäftigen deinen Bereich aktuell?
Neben dem Regelgeschäft haben wir eine Teilrevision des Behindertenhilfegesetzes ausgearbeitet. Es geht vor allem darum, die ambulanten Leistungen klarer zu definieren und weiter zu stärken. Wir schlagen vor, neu auch ambulante Leistungen im Bereich Tagesstruktur zu ermöglichen.

Im Bereich Arbeit finanzieren wir die agogische Begleitung bisher nur, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Person mit Behinderung und einer anerkannten Institution («Werkstätte») besteht. Künftig möchten wir auch die Begleitung von Arbeitsverhältnissen im allgemeinen Arbeitsmarkt («Job-Coaching») als Leistung anerkennen. Als Alternative zu einer Werkstätte wäre es dann möglich, Personen mit Behinderungen an ihrem Arbeitsplatz in einem KMU, beim Kanton oder einer Gemeinde ganz gezielt zu unterstützen und damit zur beruflichen Inklusion beizutragen.

Zudem beschäftigen wir uns vermehrt auch mit sehr komplexen Einzelfällen. Personen, die aufgrund von stark herausforderndem Verhalten kaum einen Wohnplatz finden, stellen das System der Behindertenhilfe und alle involvierten Akteure vor grosse Herausforderungen. 

Was bereitet dir an deiner Arbeit besondere Freude?
Ich wollte immer gerne mit und für Menschen arbeiten, die nicht nur auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Mit meiner Arbeit möchte ich zu einem guten Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen und zu einem effizienten Ressourceneinsatz beitragen.

In der Abteilung Behindertenangebote sind die Arbeitswochen oft sehr abwechslungsreich. Wir stehen im Kontakt mit Menschen mit Behinderungen, Beistandschaften, Leistungserbringenden und anderen Kantonen. Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir neue Angebote, verhandeln Leistungsvereinbarungen und bearbeiten Einzelfälle. Wir werten Daten aus, führen Aufsichtsbesuche durch und bearbeiten Anträge von Personen und Institutionen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht eine effiziente und wirkungsvolle Leistungsberingung für Menschen mit Behinderungen. Es freut mich, wenn in diesem Sinne gute Lösungen gefunden werden können.

Foto:  zVg Stéphanie Bürgi

 

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