Politische Geschäfte

Neues Behindertenrechtegesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft
Am 26. Januar 2023 beschloss der Landrat das neue Behindertenrechtegesetz (BRG BL) mit verschiedenen Fremdänderungen sowie das Gesetz über Beiträge an Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen (Fahrdienstgesetz). Anfangs Dezember hat der Regierungsrat deren Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 beschlossen. Zeitgleich werden durch das BRG BL ausgelöste Verordnungsanpassungen in den Bereichen Mobilität, Bau, Kultur, Bildung, politische Rechte und Personal in Kraft treten. Eine entsprechende Medienmitteilung wird am 19. Dezember 2023 an die interessierte Öffentlichkeit verschickt.