Kein Platz für Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt sind noch immer weit verbreitet – in der Öffentlichkeit, in den eigenen vier Wänden, aber auch während der Ausbildung oder am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft setzt sich für ein respektvolles und achtsames Betriebsklima ein und duldet keine Grenzüberschreitungen jeglicher Art.
Hilfe bei Mobbing und Diskriminierung
Die direkten Vorgesetzten sowie die HR-Beratungen sind bei Mobbing und Diskriminierung die ersten Ansprechstellen. Die HR-Beratungen können bei Bedarf externe Beratungsunternehmen beiziehen.
Ist es Mitarbeitenden nicht möglich, ihre Erfahrungen auf diesem Weg mitzuteilen, oder nehmen die zuständigen Stellen ihre Pflichten nicht wahr, steht die kantonale Ombudsstelle als unabhängige Vermittlerin und Vertrauensstelle kostenlos zur Verfügung. Sie erteilt Rat und hilft, Streitfälle zu schlichten. Erläuterungen zu den Aufgaben der Ombudsstelle finden Sie hier.
Hilfe bei sexueller Belästigung und Gewalt
Sexuelle Belästigung ist jedes Verhalten sexueller oder sexistischer Natur, das von einer Seite unerwünscht ist und eine Person in ihrer Würde verletzt. Dabei ist ausschlaggebend, wie ein Verhalten bei der belästigten Person ankommt. Die Wahrnehmung der belästigten Person zählt – nicht die Absicht der belästigenden Person. Sexuelle Belästigung hat nichts mit einem einvernehmlichen Flirt oder einem lockeren Arbeitsklima zu tun – mit einer Belästigung werden persönliche Grenzen überschritten.
Sexuelle Belästigung kann überall stattfinden: im Büro, in Lehrpersonenzimmer oder per Telefon, E-Mail oder Chat-Nachricht. Auch Belästigungen ausserhalb der regulären Arbeitszeiten – auf der Geschäftsreise, beim Teamausflug oder Teamessen – gelten als Belästigungen am Arbeitsplatz, da sie sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken können.
Kantonsangestellte können im Falle einer Belästigung die kantonalen Vertrauenspersonen kontaktieren. Auch Personen, die nicht bei der kantonalen Verwaltung arbeiten, aber von Kantonsangestellten belästigt wurden oder von Fällen sexueller Belästigung durch Kantonsmitarbeitende wissen, können die Vertrauenspersonen kontaktieren. Die Vertrauenspersonen zeigen Handlungsoptionen auf und beraten absolut vertraulich. Sie sind in der Wahl der Vertrauensperson frei. Die Verwaltungseinheit spielt keine Rolle.
Text: Rebekka Gysel, Kommunikation
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