Reformen bei den Berufsfachschulen
Die Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft befinden sich in einem rasanten Reformprozess. Im Kontext des Projekts «Berufsbildung 2030» werden gleich zwei Stränge des schulischen Teils der Berufsbildung reformiert: Der Allgemeinbildende Unterricht (ABU) und die Berufsmaturität (BM).
Unter dem Titel «Berufsbildung 2030» wird die berufliche Bildung in der Schweiz weiterentwickelt. Ziel des Projekts ist, die berufliche Grundbildung zukunftsfähig zu machen. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung der Allgemeinbildung (ABU 2030) und der Berufsmaturität (BM 2030). Die Eckwerte für die ABU-Reform wurden im April 2025 und jene für die BM-Reform im Juni 2025 durch den Bund festgelegt. Beide Reformen müssen mit dem Start des Schuljahres 2026/27 umgesetzt werden. Somit bleibt den Berufsfachschulen für die Entwicklung neuer Lehrpläne ein knappes Jahr.
ABU-Reform
Die ABU-Reform betrifft den Lehrplan sowie die Abschlussprüfungen. Der kantonale Lehrplan legt verbindliche Rahmenbedingungen fest, während die schulischen ABU-Lehrpläne die Vorgaben konkretisieren und die Verknüpfung zum Berufskundeunterricht sicherstellen. Grundsätzlich gelten diese neuen Vorgaben für alle Berufe. Für Ausbildungen, bei denen der ABU-Unterricht bereits in den Berufskundeunterricht integriert ist – beispielsweise in kaufmännischen Berufen – gelten jedoch abweichende Zeitpläne.
Gesellschaftliche Megatrends wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Diversität und sozialer Wandel werden gezielt in die Lehrplangestaltung integriert. Zudem rücken Schlüssel- und Handlungskompetenzen vermehrt in den Fokus, um die Lernenden auf die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten. So bleibt die Allgemeinbildung zukunftsorientiert, praxisnah und fördert selbstständiges, verantwortungsbewusstes Handeln.
Die neuen Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) stellen ein einheitliches Vorgehen beim Abschluss an allen Berufsfachschulen sicher. Der Kanton Basel-Landschaft hat im Rahmen dieser Reform entschieden, die ABU-Abschlussprüfungen weiterhin schriftlich durchzuführen. Die Handlungskompetenzen werden auch bei den Abschlussprüfungen eine zentrale Rolle spielen. Gemäss den neuen eidgenössischen Vorgaben dauert diese Prüfung 150 Minuten. Für die Berufsattest-Ausbildungen hingegen entfällt die Abschlussprüfung ganz.
Die Umsetzung der Reform erfordert eine Balance zwischen nationalen Mindeststandards und kantonaler Gestaltungsfreiheit und muss die strukturelle Vielfalt der Schulen sowie die regionalen Arbeitsmarktbedürfnisse berücksichtigen.
BM-Reform
Wie die ABU-Reform verfolgt die Reform der Berufsmaturität ebenfalls eine Stärkung der beruflichen Grundbildung. Indem die BM-Angebote flexibler, zukunftsorientierter und besser auf die Schnittstelle zwischen beruflicher Grundbildung, tertiären Bildungsgängen und Arbeitsmarkt ausgerichtet werden, verbessert BM 2030 die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit.
Ebenfalls innerhalb des laufenden Schuljahres müssen die Lehrpläne überarbeitet und gewisse Anpassungen in der Struktur der Ausbildungsgänge vorgenommen werden. Neu werden auch Angebote in Form von Blended Learning im Bereich der Berufsmaturität im Anschluss an die berufliche Grundbildung eingeführt werden. Diese Angebote erleichtern die Vereinbarkeit von Ausbildung und Beruf und ermöglichen den Einsatz neuer methodischer und didaktischer Aspekte.
Beide Reformen werden gemeinsam von Verwaltung und Berufsfachschulen umgesetzt, damit Lernende ab August 2026 nach den neuen Vorgaben starten können. Im Falle der BM-Reform werden die Arbeiten bikantonal mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt.
Text: Björn Lupp, Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen