Steuerliche Behandlung der so genannten Sterbegelder
Kurzmitteilung Nr. 21, 22. November 1978
An alle Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung
Die so genannten Sterbegelder werden von Pensionskassen beim Tode eines Angehörigen oder Mitgliedes ausgerichtet. Da diese bescheidene Leistung zur Deckung der eigentlichen Todesfallkosten (Grabstein, Leichenmahl etc.) gedacht sind, sollen sie - wie dies bereits Usus ist - nicht als Einkommen qualifiziert werden. Dies bedingt aber, dass die durch diese Sterbegelder gedeckten Todesfallkosten nicht bei der Erbschaftssteuer in Abzug gebracht werden können.
Meinungsäusserung in den Internen Mitteilungen Bd. IV
S. 55, die die Sterbegelder als steuerbares Einkommen qualifiziert, gilt somit nicht.
22.11.78
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