Interkantonale und internationale Steuerausscheidung / Behandlung der Sozialabzüge
Kurzmitteilung Nr. 88, 1. Februar 1983
(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung
In einem kürzlichen Entscheid hat die Steuerrekurskommission zur Frage der Behandlung der Sozialabzüge bei der internationalen Steuerausscheidung Stellung genommen. Wir verweisen auf die entsprechende Publikation im nächsten Heft der Steuerpraxis. Dies veranlasste uns, die geltende Praxis in obiger Sache zu überprüfen, sodass künftig die folgenden Ausscheidungsregeln zu beachten sind:
Ist der Pflichtige nicht mit seinem gesamten Einkommen im Kanton Baselland steuerpflichtig, so sind ihm die Sozialabzüge lediglich anteilmässig (im Verhältnis des hier steuerbaren zum gesamten Einkommen und Vermögen) zu gewähren. Mangels entsprechender Bestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen gilt dies auch im internationalen Verhältnis.
Der Steuerverwalter. Salzgeber
1.2.83
Back to Top