Liegenschaftsunterhalt; Berechnung des Pauschalabzugs bei vermieteten Liegenschaften
Kurzmitteilung Nr. 92, 3. Juni 1983
(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung
Bei vermieteten Liegenschaften beträgt der Pauschalabzug für Liegenschaftsunterhalt ab Steuerperiode 1983/84 bei der Staatssteuer 30 % und bei der direkten Bundessteuer 25 % des Brutto-Mietertrages (vgl. Wegleitung S. 22 + 23). Dieser Brutto-Mietertrag entspricht den Gesamtvergütungen der Mieter abzüglich der Aufwendungen des Vermieters für sogenannte Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Treppenhausbeleuchtung, Hauswart etc.), die vom Vermieter als Auslagenersatz ( und nicht als Miete!) wieder eingefordert werden.
Es ist daher darauf zu achten, dass diese Abzüge immer vor der Berechnung des Pauschalabzugs vorgenommen werden.
Beispiel:
Gesamtvergütungen der Mieter Fr. 100'000.--, geltend gemachte Auslagen des Vermieters für Nebenkosten Fr. 20'000.--, Pauschalabzug für Liegenschaftsunterhalt 30 % von Fr. 80'000.-- (und nicht von Fr. 100'000.--) = Fr. 24'000.--.
Der Steuerverwalter Salzgeber
3.6.83
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