Besteuerung von zurückbehaltenen Erträgen bei sog. Wertzuwachs-Anlagefonds

Kurzmitteilung Nr. 156, 5. April 1990

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung

Im Gegensatz zu den übrigen Anlagefonds werden bei den sog. Wertzuwachs-Anlagefonds die erzielten Erträge gemäss den bestehenden Reglementen nicht an den Zertifikatsinhaber ausgeschüttet, sondern sogleich wieder investiert. Nach Ansicht der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, wird mit der entsprechenden Buchung der dem Anteilseigner zustehende Ertrag steuerrechtlich realisiert, so dass er als Vermögensertrag steuerbar ist. Der Verzicht des Anteilseigners auf Ausschüttung ist diesbezüglich nicht relevant, da er lediglich in der Absicht erfolgt, den betreffenden Betrag wieder anzulegen.

Wir orientieren Sie mittels des beiliegenden Kreisschreibens der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer über diese neue Praxis, zumal verschiedene Gemeinden im Rahmen der Verrechnungssteuer-Kontrolle bei der Veranlagung des Vermögensertrages mit solchen Fragen konfrontiert werden.

Im Hinblick auf eine einheitliche Veranlagung ist die neue Praxis auch bei der Staats- und Gemeindesteuer ab Steuerperiode 1991/92 anwendbar. Die an verschiedene Fonds-Leitungen bis dahin abweichend erteilten Auskünfte gelten ab Veranlagungsperiode 1991/92 nicht mehr.

Der Steuerverwalter: Salzgeber

Liestal, 5. April 1990


Beilage:
Kreisschreiben Nr. 2 (Veranlagungsperiode 1991/92) der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer der Eidg. Steuerverwaltung [PDF]



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