Frage der Steuerbarkeit von Dienstaltersgeschenken etc. in Naturalform

Kurzmitteilung Nr. 166, 22. November 1990

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung

In einem kürzlichen Entscheid des Präsidenten der Steuerrekurskommission wurde ein Dienstaltersgeschenk bestehend aus einer Pendule, einem Geschenkkorb und Wein im Werte von insgesamt Fr. 2'460.- als nicht steuerbar erklärt. Gleichzeitig wurde aber festgehalten, dass Dienstaltersgeschenke - auch in Form von Naturalleistungen - grundsätzlich steuerbares Einkommen darstellen.

In Berücksichtigung dieses Entscheides soll in diesem Zusammenhang nun folgende Praxis gelten:

Beachte: Entschädigungen für Überstunden, Heimarbeit, Verzicht auf Ferien etc. sind keine freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers und schon deshalb immer steuerbares Einkommen.

Diese Praxis gilt ab sofort sowohl bei der Staats- und Gemeindesteuer als auch bei der direkten Bundessteuer.

Der Steuerverwalter: Salzgeber

Liestal, 22.11.1990



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