Besteuerung der Entschädigung für Tagesmütter

Kurzmitteilung Nr. 217, 22. November 1993

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung

Der "Tagesmütterverein Liestal und Umgebung" erhöht die Entschädigung für die Betreuung für 1994 auf Fr. 6.- pro Kind/Std. Bereits in der Kurzmitteilung Nr. 199 haben wir uns mit der Frage befasst, ob und in welcher Höhe die mit der Betreuung anfallenden Kosten steuerlich zu behandeln sind. Unter Berücksichtigung der seit 1991 eingetretenen Teuerung und weiteren veränderten Verhältnissen rechtfertigt es sich, diese Höchstabzüge angemessen zu erhöhen. Sie betragen erstmals für das Bemessungsjahr 1994 für

Allfällige Auslagen für die Verpflegung der Kinder (Morgen-, Mittag-, Nachtessen) werden in der Regel vom Tagesmütterverein übernommen und gehen nicht zu Lasten der Tagesmutter.

Der Steuerverwalter: Salzgeber

Liestal, 22. November 1993



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