Bisher erschienene Verordnungen und Kreisschreiben zum DBG
Kurzmitteilung Nr. 221, 11. April 1994
(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung
Wie wir Ihnen anlässlich des Steuerkurses «Einführung in das DBG» in Aussicht gestellt haben, erhalten Sie nun als Beilage die bisher erschienenen Verordnungen und Kreisschreiben zum neuen Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), welches auf den 1.1.1995 in Kraft treten wird. Zu den folgenden Themenkreisen sind zur Zeit Verordnungen bzw. Kreisschreiben veröffentlicht:
a) Verordnungen
- Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit vom 10.2.1993
- Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens vom 24.8.1992
- Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 24.8.1992
- Verordnung über die abziehbaren Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens vom 24.8.1992
- Verordnung über die zeitliche Bemessung der direkten Bundessteuer bei natürlichen Personen vom 16.9.1992
- Verordnung über die zeitliche Bemessung der direkten Bundessteuer bei juristischen Personen vom 16.9.1992
- Verordnung über die Quellensteuer vom 19.10.1993
- Verordnung über Fälligkeit und Verzinsung vom 10.12.1992
- Verordnung über die Behandlung von Erlassgesuchen vom 30.7.1993
- Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand vom 15.3.1993
- Verordnung über die Besteuerung von natürlichen Personen im Ausland mit einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einer andern öffentlichrechtlichen Körperschaft des Inlandes vom 20.10.1993
- Verordnung über besondere Untersuchungsmassnahmen der Eidg. Steuerverwaltung vom 31.8.1992
- Verordnung über Kompetenzzuweisungen bei der direkten Bundessteuer an das Finanzdepartement vom 18.12.1991
b) Kreisschreiben
- Neuerungen bei der direkten Bundessteuer aufgrund des DBG (Nr. 1)
- Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 18 DBG (Nr. 2)
- Neuerungen für die Land- und Forstwirtschaft (Nr. 3)
- Zur Verordnung über die zeitliche Bemessung der direkten Bundessteuer bei juristischen Personen (Nr. 4)
- Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens (Nr. 5)
- Besteuerung von Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung (Nr. 6)
- Zur zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer bei natürlichen Personen (Nr. 7)
- Einzelne Fragen zur Veranlagung juristischer Personen (Nr. 8)
- Besteuerung nach dem Aufwand (Nr. 9)
Der Steuerverwalter: Salzgeber
P.S. Gleichzeitig erhalten Sie noch als Ergänzung zu den Unterlagen des Einführungskurses in das neue DBG das Blatt «Sonderveranlagung».
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