Erträge aus Luxemburger SICAV-Fonds

Kurzmitteilung Nr. 224, 13. Juli 1994

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung

In der Beilage übergeben wir Ihnen das Kreisschreiben Nr. 10 der Steuerperiode 1995/96 vom 6.5.1994 betreffend die steuerliche Behandlung der Erträge aus Luxemburger SICAV-Fonds. Die Eidg. Steuerverwaltung vertritt darin die Meinung, dass die SICAV-Anteile steuerrechtlich wie Anteile an einem schweizerischen Anlagefonds zu behandeln seien. Obwohl diese Auffassung bereits in verschiedenen Publikationen kritisiert wurde (vgl. beispielsweise T. Hess, in Steuer Revue 49, S. 234 ff.), übernehmen wir die im Kreisschreiben aufgezeigte Praxis auch für die Staatssteuer-Veranlagung, wenigstens solange, als das Bundesgericht nicht einen gegenteiligen Entscheid fällt.

Der Steuerverwalter: Salzgeber


Beilage [PDF]

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