Festsetzung des Eigenmietwertes bei Unternutzung

Kurzmitteilung Nr. 225, 5. August 1994

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung

In der Beilage übergeben wir Ihnen das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung vom 7.7.1994 betreffend die Festsetzung des Eigenmietwertes bei Unternutzung von Liegenschaften des Privatvermögens. In diesem Rundschreiben werden die Voraussetzungen aufgezeigt, die erfüllt sein müssen, damit bei der Bundessteuer der Abzug für Unternutzung gewährt werden darf.

Der Steuerverwalter: Salzgeber


Beilage [PDF]

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