Auskunfts-, Bescheinigungs- und Meldepflicht im DBG
Kurzmitteilung Nr. 255, 10. Mai 1995
(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung
Das beiliegende Kreisschreiben Nr. 19 der Eidg. Steuerverwaltung soll einen Überblick über die Auskunfts-, Bescheinigungs- und Meldepflichten bei der Veranlagung der direkten Bundessteuer vermitteln, damit die einheitliche Anwendung und der Vollzug der neuen gesetzlichen Vorschriften in der Praxis erleichtert werden.
Der Steuerverwalter, Salzgeber, Bi/Ro
Beilage [PDF]
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