Regelung über die Festsetzung von Tätigkeitsentgelten bei Teilhabern von Personengesellschaften ab Bemessungsjahr 1995

Kurzmitteilung Nr. 270, 12. Dezember 1995

(Weisung)
An die Einschätzungsbeamten der Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung 
 
Die steuerbaren Tätigkeitsentgelte von Teilhabern an Personengesellschaften sind zwischen den Steuerverwaltungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu geregelt worden. Damit wird die Repartition des steuerbaren Geschäftseinkommens ab Bemessungsjahr 1995 für in einem der beiden Kantone wohnhafte und im anderen Kanton geschäftstätige Teilhaber an Personengesellschaften neu nach beiliegender Regelung vorgenommen.
Diese Vereinbarung gilt wie bisher auch im Verhältnis mit den Kantonen Solothurn - für den Amtsbezirk Dorneck/Tierstein - und Aargau, für die Gemeinden im Fricktal.

Der Steuerverwalter Salzgeber, SI/SC/BL

Beilage [PDF]



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