Besteuerung von gebundenen Mitarbeiteraktien bei der Staatssteuer und der direkten Bundessteuer
Kurzmitteilung Nr. 296, 10. Juni 1997
In der Beilage finden Sie zu Ihrer allgemeinen Information das Kreisschreiben Nr. 5 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, vom 30. April 1997 betreffend Besteuerung von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen. Daraus können Sie ersehen, dass unsere Kurzmitteilung Nr. 276 nach wie vor ihre Gültigkeit behält - mit einer einzigen Ausnahme: Es kommt ein neuer Diskontsatz zur Anwendung, nämlich anstatt 10 % neu 6 % pro Jahr. Den daraus resultierenden Einschlag können Sie den Tabellen auf Seite 3 und 5 des Kreisschreibens entnehmen.
Übergangsrechtlich ergeben sich somit folgende Berechnungsweisen:
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Vor dem 1. Januar 1996 erworbene gebundene Mitarbeiteraktien werden nach altem Recht besteuert, d.h. volle Besteuerung erst nach Wegfall der Verfügungsperre (ohne Diskont), auch wenn der Wegfall der Sperre erst nach dem 1. Januar 1996 erfolgt.
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Zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 30. April 1997 (Publikation Kreisschreiben) erworbene gebundene Mitarbeiteraktien werden unter Vornahme einer Diskontierung von 10 % p.a. auf dem gesamten Verkehrswert besteuert (vgl. Tabelle in der Beilage zum Kreisschreiben vom 17. Mai 1990 ).
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Seit dem 30. April 1997 erworbene gebundene Mitarbeiteraktien werden unter Vornahme einer Diskontierung von 6 % p.a. auf dem gesamten Verkehrswert besteuert (vgl. Tabelle auf Seite 3 und 5 des Kreisschreibens vom 30. April 1997 ).
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Der Steuerverwalter: Salzgeber
Beilage erwähnt [PDF]
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