Besteuerung von gebundenen Mitarbeiteraktien bei der Staatssteuer und der direkten Bundessteuer

Kurzmitteilung Nr. 296, 10. Juni 1997

In der Beilage finden Sie zu Ihrer allgemeinen Information das Kreisschreiben Nr. 5 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, vom 30. April 1997 betreffend Besteuerung von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen. Daraus können Sie ersehen, dass unsere Kurzmitteilung Nr. 276 nach wie vor ihre Gültigkeit behält - mit einer einzigen Ausnahme: Es kommt ein neuer Diskontsatz zur Anwendung, nämlich anstatt 10 % neu 6 % pro Jahr. Den daraus resultierenden Einschlag können Sie den Tabellen auf Seite 3 und 5 des Kreisschreibens entnehmen.

Übergangsrechtlich ergeben sich somit folgende Berechnungsweisen:

Der Steuerverwalter: Salzgeber

Beilage erwähnt [PDF]



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