Aktualisierung der früheren Kurzmitteilungen
Kurzmitteilung Nr. 300, 10. Juli 1997
Die vorliegende Kurzmitteilung - mittlerweile bereits die 300. - nehmen wir gerne zum Anlass, all jene früheren Kurzmitteilungen aufzuführen, die in der Zwischenzeit entweder aufgehoben wurden (Gesetz; Gerichtspraxis), überholt (zeitlicher Ablauf) oder überflüssig geworden sind (neue Fassung).
Nicht mehr anwendbar sind deshalb die folgenden Nummern:
5, 16, 17, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 33, 36, 39, 41, 42, 51, 57, 59, 60, 61, 62, 73, 75, 78, 83, 84, 85, 89, 95, 104, 110, 111, 113, 124, 128, 130, 145, 148, 175, 196, 201, 203, 207, 241.
Am sinnvollsten ist es, wenn Sie diese Nummern nicht einfach entfernen, sondern entsprechend deutlich markieren, da sie - entgegen aller Voraussicht - vielleicht doch noch einmal von Nutzen sein könnten.
Zu den folgenden zwei Nummern haben wir noch je eine Bemerkung zu machen, welche Sie an geeigneter Stelle anfügen können:
Nr. 14 ist bezüglich der direkten Bundessteuer aufgehoben. Für die Staatssteuer gilt sie jedoch unverändert weiter.
Nr. 185 erfordert bei einer Haftungsteilung nicht mehr zwingend die Unterschrift beider Ehegatten. Das Begehren eines Ehegatten genügt in aller Regel.
Der Steuerverwalter: Salzgeber
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