Zinssätze bei der direkten Bundessteuer 2000

Vermerk: Ungültig ab Steuerperiode 2001

Kurzmitteilung Nr. 330, 14.04.2000

In der Beilage erhalten Sie die Kreisschreiben Nr. 8 und 9 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer.

Das Kreisschreiben Nr. 8 (inkl. Verordnungstext) behandelt die für das Kalenderjahr 2000 geltenden Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssätze . Zu beachten sind in diesem Schreiben zudem die für das Bemessungsjahr 2000 geltenden Höchstabzüge für Beiträge an die Saule 3a .

Das Kreisschreiben Nr. 9 (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1. Januar 2000 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen .

Der Steuerverwalter
Salzgeber


Beilagen

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