Zinssätze bei der direkten Bundessteuer 2000
Vermerk: Ungültig ab Steuerperiode 2001
Kurzmitteilung Nr. 330, 14.04.2000
In der Beilage erhalten Sie die Kreisschreiben Nr. 8 und 9 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer.
Das Kreisschreiben Nr. 8 (inkl. Verordnungstext) behandelt die für das Kalenderjahr 2000 geltenden Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssätze . Zu beachten sind in diesem Schreiben zudem die für das Bemessungsjahr 2000 geltenden Höchstabzüge für Beiträge an die Saule 3a .
Das Kreisschreiben Nr. 9 (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1. Januar 2000 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen .
Der Steuerverwalter
Salzgeber
Beilagen
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1.
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Kreisschreiben Nr. 8 , inkl. Verordnungstext
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[*pdf-Format; Web-Site des Bundes]
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2.
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[*pdf-Format; Web-Site des Bundes]
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