Besondere Berufsauslagen von Expatriates ab der Steuerperiode 2001
Kurzmitteilung Nr. 279, 12.03.2001 (Ergänzung)
Bei der direkten Bundessteuer gibt es neu eine Verordnung über den Abzug von besonderen Berufskosten von Expatriates. Diese Verordnung wurde von einer Arbeitsgruppe entworfen, welche sich aus Vertretern sowohl der ESTV als auch von sieben kantonalen Steuerverwaltungen zusammensetzte. Ferner erhielt der ausgearbeitete Entwurf der Verordnung auch noch die Zustimmung des Vorstands der Schweizerischen Steuerkonferenz.
Aufgrund dieser gesamtschweizerisch breit abgestützten Akzeptanz gilt die erwähnte Verordnung ab der Steuerperiode 2001 auch für die Staats- und Gemeindesteuer . Die Verordnung liegt dieser Kurzmitteilung bei.
Beilagen
Expatriates-Verordnung vom 3. Oktober 2000