Abzüge, Ansätze und Tarife bei der direkten Bundessteuer in der Steuerperiode 2001
Kurzmitteilung Nr. 336, 28.02.2001
Beiliegend erhalten Sie
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das Kreisschreiben Nr. 2 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, vom 15. Dezember 2000,
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die Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer vom 23. Mai 2000 sowie
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das Formular G 2001 B für Berufsauslagen.
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Wir bitten Sie zu beachten, dass bekanntlich ab 1. Januar 2001 die Gegenwartsbemessung gilt und somit die Abzüge, Ansätze und Tarife "Post" zur Anwendung kommen.
Die Abzüge für Berufsauslagen wurden im Sinne einer Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens bei der Staats- und Gemeindesteuer soweit als möglich an diejenigen der direkten Bundessteuer angepasst. Die Ansätze für Fahrtauslagen und Verpflegungsmehraufwand haben deshalb auch für die Staats- und Gemeindesteuer Gültigkeit. Die Abweichungen zwischen der Staats- und Gemeindesteuer einerseits und der direkten Bundessteuer andererseits können dem Formular für Berufsauslagen entnommen werden.
Beilagen
Kreisschreiben Nr. 2