Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Kurzmitteilung Nr. 338, 28.02.2001

In der Beilage erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 4 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, vom 5. Februar 2001.

Dieses Kreisschreiben (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1. Januar 2001 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen .


Beilagen
Kreisschreiben Nr. 4 inkl. Merkblatt