Merkblatt über die unterjährige Steuerpflicht ab Steuerperiode 2001
Kurzmitteilung Nr. 343, 03.04.2001
Das per 1. Januar 2001 neu eingeführte System der einjährigen Steuerperiode mit Gegenwartsbemessung (Postnumerandosystem) begründet bei den natürlichen Personen gesamtschweizerisch nur noch in bestimmten Ausnahmefällen eine unterjährige Steuerpflicht: Bei Zuzug vom sowie Wegzug ins Ausland (inkl. befristet noch die Kantone VD, VS und TI) und bei Tod einer steuerpflichtigen Person.
Das Merkblatt über die unterjährige Steuerpflicht in der Beilage orientiert über die näheren Grundsätze und Einzelheiten der Veranlagung in solchen Fällen.
Beilagen