Wohnsitzwechsel im interkantonalen Verhältnis ab Steuerjahr 2001
Kurzmitteilung Nr. 348, 19.07.2001
In der Beilage erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 5 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, vom 9. April 2001 über eine Änderung der Verordnung über die zeitliche Bemessung der direkten Bundessteuer bei natürlichen Personen. Die Änderung betrifft den Wohnsitzwechsel im interkantonalen Verhältnis.
Ferner übergeben wir Ihnen eine praktische Übersicht über alle Fälle von Wohnsitzwechseln in den Jahren 2001 und 2002, die den Kanton BL betreffen. Diese Übersicht ist als Veranlagungshilfe gedacht.
Beilagen
Kreisschreiben Nr. 5 inkl. Beilagen