Zinssätze, Abzüge, Ansätze und Tarife bei der direkten Bundessteuer in der Steuerperiode 2002

Kurzmitteilung Nr. 353, 8. Februar 2002

Wir bitten Sie wiederum zu beachten, dass durch die Umstellung auf die Gegenwartsbemessung per 1. Januar 2001 die Abzüge, Ansätze und Tarife " Post" zur Anwendung kommen.

Aufgrund des beschränkten Anwendungsbereichs werden die nächstfolgenden beiden Kreisschreiben Nr. 8 (Internationale Steuerausscheidung von Principal-Gesellschaften) und Nr. 9 (Fifty-Fifty-Praxis bei der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer) nicht verteilt. Die vollständige Sammlung aller Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.


Beilagen

Back to Top