Zinssätze, Abzüge, Ansätze und Tarife bei der direkten Bundessteuer in der Steuerperiode 2002
Kurzmitteilung Nr. 353, 8. Februar 2002
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Beiliegend erhalten Sie:
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das Kreisschreiben Nr. 7 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, vom 17. Dezember 2001,
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die Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer vom 28. November 2001 sowie
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eine tabellarische Übersicht über die Abzüge, Ansätze und Tarife für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer.
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Wir bitten Sie wiederum zu beachten, dass durch die Umstellung auf die Gegenwartsbemessung per 1. Januar 2001 die Abzüge, Ansätze und Tarife " Post" zur Anwendung kommen.
Aufgrund des beschränkten Anwendungsbereichs werden die nächstfolgenden beiden Kreisschreiben Nr. 8 (Internationale Steuerausscheidung von Principal-Gesellschaften) und Nr. 9 (Fifty-Fifty-Praxis bei der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer) nicht verteilt. Die vollständige Sammlung aller Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.
Beilagen
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[*pdf-Format; Web-Site des Bundes]
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