Abzug für Diabetiker bei der Staatssteuer

Kurzmitteilung Nr. 354, 8. Februar 2002

Die kantonale Taxationskommission hat bis anhin die Abzüge für die Mehrkosten wegen Diät bei Zuckerkrankheit mit einer einkommensabhängigen Pauschale festgelegt.

Ab der Steuerperiode 2001 können die Krankheitskosten bekanntlich in ihrem effektiven Umfang abgezogen werden. Die Mehrkosten für die krankheitsbedingte Diät sind im Detail aber kaum oder nur mit grossem Aufwand zu belegen. Es rechtfertigt sich deshalb, im Sinne einer Vereinfachung den " Diabetesabzug" ab Steuerperiode 2001 neu zu definieren und als einkommensunabhängige Gesamtpauschale festzulegen .

Die kantonale Taxationskommission hat deshalb den Diabetesabzug ab Steuerperiode 2001 neu auf Fr. 1'500.- festgelegt.


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