Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen
Kurzmitteilung Nr. 359, 13. Februar 2002
In der Beilage erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 10 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, vom 31. Januar 2002.
Dieses Kreisschreiben (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1. Januar 2002 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen. Die vollständige Sammlung aller Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung ist unter www.estv.admin.ch zu finden.
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