Neu ab 2003: Steuerfreiheit der Saläre von BIZ-Beamten auch für CH-Bürger
Kurzmitteilung Nr. 281 (Ergänzung; ersetzt diejenige vom 25.2.2003), 10. November 2003
Aufgrund eines Briefwechsels des Schweizerischen Bundesrates mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel kommen ab der Steuerperiode 2003 auch Schweizer Staatsangehörige in den Genuss der Steuerfreiheit ihrer Saläre, sonstigen Vergütungen und Kapitalabfindungen, welche sie als Beamte der BIZ erhalten. Dies galt bisher nur für ausländische Beamte der BIZ. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für die Staats- und Gemeindesteuer als auch für die direkte Bundessteuer.
Der Progressionsvorbehalt gilt aber auch hier, d.h. im Zusammenhang mit der Besteuerung des übrigen Einkommens muss zur Satzbestimmung das neu steuerbefreite Erwerbseinkommen mitberücksichtigt werden. Die BIZ wird jedoch ermächtigt, eine eigene, interne Besteuerung vorzunehmen. Im Einvernehmen mit dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie dem Sitzkanton Basel-Stadt gilt die Regelung, dass zur Steuersatzbestimmung das bescheinigte Nettogehalt, d.h. das Brutto-Salär nach Abzug von Personalvorsorgebeiträgen sowie der internen Besteuerung herangezogen wird.
Die Steuerfreiheit gilt nicht für Renten und Pensionen an ehemalige Beamte der BIZ.
Back to Top