Abzug für Schichtarbeit bei Angehörigen der Polizei Basel-Landschaft

Kurzmitteilung Nr. 373, 30. März 2010
(ersetzt diejenige vom 25. Februar 2003)


Den Angehörigen des Polizeikorps, welche Pikettdienst leisten und somit auch in der Nacht, am Samstag und am Sonntag eingesetzt werden, wird gemäss langjähriger Praxis 2/3 des vollen Schichtabzugs, d.h. gerundet CHF 2'000 gewährt. Diese Praxis soll auch weiterhin gelten und der Abzug wird pauschal auf CHF 2'000 festgesetzt. Dies wurde kürzlich auch gegenüber der Polizei Basel-Landschaft so bestätigt.

Es gilt in diesem Zusammenhang noch zu beachten, dass es keine Kumulation der beiden Abzüge «Schichtabzug» und «Verpflegungsmehrkostenabzug» gibt, d.h. es kann nicht der Verpflegungsmehrkostenabzug von derzeit max. CHF 3'200 sowie der Pauschalabzug für polizeilichen Pikettdienst von CHF 2'000 gewährt werden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher


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