Ausgleich der Folgen der kalten Progression / Tarife und Abzüge ab der Steuerperiode 2006 für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer
Kurzmitteilung Nr. 392, 9. Juni 2005
Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, vom 18. Mai 2005 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression / Tarife und Abzüge ab Steuerperiode 2006 für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer.
Da die Voraussetzungen für einen Ausgleich der kalten Progression per Dezember 2004 erfüllt sind, hat der Bundesrat mit Verordnung vom 27. April 2005 die Tarife und Abzüge für die natür lichen Personen bei der direkten Bundessteuer den Folgen der kalten Progression angepasst. Wir
bitten Sie zu beachten, dass diese Verordnung ausschliesslich die einjährige Gegenwartsbemessung betrifft und erst per 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Somit gelten die neuen Tarife und Ab züge erstmals für die Steuerperiode 2006.
Zudem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass für die gesonderte Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge gemäss Art. 38 DBG immer noch die Tarife gemäss Art. 36 DBG gelten. Für diese Tarife sind die Voraussetzungen für die Anpassung an die Folgen der kalten Progression noch nicht gegeben.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher
Beilage:
- Rundschreiben vom 18.05.05 [PDF]
- Verordnung [PDF]
- Tabelle für die Berechung [PDF]
- Abzüge, Ansätze und Tarife [PDF]
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