Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Kurzmitteilung Nr. 430, 19. Februar 2008


Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) über die Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen. Dieses Rundschreiben bestimmt die ab 1. Januar 2008 gültigen Zinssätze.

Wir bitten Sie, von diesen Neuerungen Kenntnis zu nehmen. Alle Kreis- und Rundschreiben der ESTV sind unter www.estv.admin.ch zu finden.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
- Rundschreiben ESTV vom 1. Februar 2008 [PDF]


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