Liste der Kantinen und Personalrestaurants mit Menüpreis unter CHF 10.--
Kurzmitteilung Nr. 455, 1. Dezember 2010
In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebenden, welche ihren Mitarbeitenden Menüs unter CHF 10.-- anbieten. Die Liste basiert auf dem Menüpreis des Jahres 2010.
Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt - nebst den übrigen Voraussetzungen - somit Folgendes:
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1.
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Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.
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2.
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Sofern im Lohnausweis des Feld G "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste aufgeführt ist ( Menüpreise über CHF 10.-- ), kann der halbe Abzug gewährt werden.
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3.
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Alle anderen Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug , sofern die übrigen Voraussetzungen dafür auch erfüllt sind.
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Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher
Beilage:
> Liste [PDF]
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