Liste der Kantinen und Personalrestaurants mit Menüpreis unter CHF 10.-

Kurzmitteilung Nr. 480, 21. Dezember 2012

In der Beilage erhalten Sie die Liste der Kantinen und Personalrestaurants von Arbeitgebenden, welche ihren Mitarbeitenden Menüs unter CHF 10.- anbieten. Die Liste basiert auf dem Menüpreis des Jahres 2012.

Für die Abzugsmöglichkeit von Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gilt - nebst den übrigen Voraussetzungen - somit Folgendes:

1. Mitarbeitende, welche die Möglichkeit haben, sich in einem auf dieser Liste aufgeführten Personalrestaurant (Kantine) zu verpflegen, können keinen Abzug geltend machen.

2. Sofern im Lohnausweis des Feld G "Möglichkeit der Kantinenverpflegung" angekreuzt ist, das Personalrestaurant (Kantine) aber nicht auf der Liste aufgeführt ist ( Menüpreise über CHF 10.- ), kann der halbe Abzug gewährt werden.

3. Alle anderen Steuerpflichtigen haben Anspruch auf den vollen Abzug , sofern die übrigen Voraussetzungen dafür auch erfüllt sind.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
Liste


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