Kalte Progression - Ausgleich ab Steuerjahr 2015
Kurzmitteilung Nr. 497, 19. September 2014
Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) betreffend «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2015 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2015»
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme. Alle Kreis- und Rundschreiben der ESTV sind unter www.estv.admin.ch zu finden.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher