Regeln für die Bewertung der Grundstücke bei interkant. Steuerausscheidungen (Repartitionsfaktoren)
Kurzmitteilung Nr. 538e vom 15. September 2020
Beiliegend erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 22 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom 22. März 2018 (geändert am 26. August 2020) betreffend «Regeln für die Bewertung der Grundstücke bei interkantonalen Steuerausscheidungen (Repartitionsfaktoren)».
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass sich der Repartitionswert des Kantons Bern verändert hat.
Alle Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz finden Sie unter www.steuerkonferenz.ch/?Dokumente:Kreisschreiben.
Freundliche Grüsse
Peter B. Nefzger
Vorsteher
– Kreisschreiben SSK vom 22. März 2018, geändert am 26. August 2020