ber95-167_1
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Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat
Vom 9. September 1997 |
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Landeskanzlei
(allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat)
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Inhaltsübersicht des Berichts
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Der Problemkreis illegale Drogen wird von der Bevölkerung seit Jahren auf die vordersten Plätze des Sorgenkataloges gesetzt. Es ist aber nicht so, dass auf diesem Gebiet keine Aktivitäten entwickelt wurden, auch im Kanton Basellandschaft ist schon 1980 ein Konzept "Drogenhilfe Baselland" vorgestellt worden. Da sich die "Drogenszene" laufend weiter entwickelt und darum wenig gesicherte Erkenntnisse vorliegen, wird die Konsensfindung in der Drogenpolitik in der Bevölkerung erschwert oder gar verunmöglicht. Als Beispiel dafür dienen die beiden hängigen Initiativen "Jugend ohne Drogen" und "Drogenlegalisierung" (DroLeg). Es ist deshalb nicht überraschend, dass der "Bericht zur Drogenarbeit" erst im dritten Anlauf vom Regierungsrat an den Landrat überwiesen wurde. Im Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" wird eine Standortbestimmung vorgenommen und werden Perspektiven in der Drogenarbeit aufgezeigt. Grundsätzlich orientiert sich die Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft am Vier-Säulen-Prinzip "Prävention", "Therapie", "Schadensverminderung" und "Repression" des Bundesrates und am 1994 veröffentlichten Konsensuspapier der drei Parteien SP, FDP und CVP für eine koheränte Drogenpolitik der Schweiz. Für eine allgemeine Übersicht kann das Problem der Drogenabhängigkeit im Kanton Basel-Landschaft mit folgenden Angaben umschrieben werden: Schon im Schulalter beginnen Jugendliche mit dem Konsum von Alkohol und Tabak dann auch Haschisch, sodass bis Schulschluss etwa 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler Cannabiserfahrung haben. Auch LSD wird von Einigen schon im Jugendalter konsumiert und im Alter von etwa 20 Jahren sind es Amphetamine (Ecstasy), etwas später Heroin und Kokain und zum Schluss Benzodiazepine wie Rohypnol. Als Hauptproblemsubstanz erweist sich Heroin, sie bereitet dem Klienten die grössten Schwierigkeiten. Eine Zuordnung Konsument und Drogenart ist nicht möglich, da viele Drogenabhängige mehrere Drogenarten konsumieren und öfters auch einen Drogencocktail bevorzugen. Aufgrund der Datenerfassung von 1995 können folgende Schätzungen zur Anzahl der Drogenabhängigen im Kanton Basel-Landschaft gemacht werden: Rund 1'000 Personen sind drogenabhängig, davon sind etwa 800 beim Kanton registriert. Der Anteil an Frauen liegt zwischen 20 und 25 Prozent. Etwa 440 Personen konsumieren auf der Gasse. Im Jahre 1995 waren 613 Personen im Verlaufe des Jahres im Methadonprogramm, 78 Personen befanden sich in einer stationären Therapie, 8 Personen im Heroinprogramm und 13 Drogentote wurden registriert. Aus anderen Kantonen wurden 55 Rückführungen realisiert und bei polizeilichen Anhaltungen wurden 222 Personen registriert und dem Drogenbeauftragten gemeldet. Gegenüber städtischen Verhältnissen, wo bis zu einem Drittel der Drogenabhängigen stark desintegriert lebt, liegt der Anteil im Kanton Basel-Landschaft "nur" im Bereich von 10 bis 20 Prozent. Dieses Ergebnis ist sicher auch als Erfolg der in den letzten Jahren im Kanton Basel-Landschaft gezielt ausgebauten Überlebenshilfe zu werten.
Die Drogensituation ist nicht lokal bedingt, und sie muss deshalb auch regional behandelt werden. Speziell die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt ist sehr eng. Als Beispiel dient das Gassenzimmer an der Heuwaage, aber auch, dass ein städtischer Vertreter in der Drogenkommission Baselland und ein Baselbieter Vertreter in der Drogenkommission Basel-Stadt mitmacht. Mit dem Kanton Solothurn sind die Berührungspunkte mit dem Raum Olten, Dorneck und Thierstein gegeben. Mit den Kantonen Aargau, Bern und seit einiger Zeit auch mit dem Kanton Jura findet der Austausch über die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen statt.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Anhörungen und die Beratung des Berichtes über "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" an 10 Sitzungen durchgeführt. Angehört wurden: Urs Mühle, GeKom, Lommiswil René Glauser, Schulinspektor und Beauftragter für "Jugend-und Gesellschaftsfragen" Verena Burki, Leiterin der Arbeitsgruppe "Familie und Kind" Paul Rohrbach, Beratungsstelle des Blauen Kreuzes für Alkohol- und Suchtprobleme Christine Vogel, Präventionsfachfrau, Basel Dr. Toni Walther, Präsident Obergericht Dr. Thomas Faust, Jugendanwalt Bruno Wehrlin, Leiter Drogenfahndung Dr. Silvia Keberle, Projektleiterin Gassenzimmer BL, Basel Caroline Mattern, Leiterin der therapeutischen Wohngemeinschaft "Waldruh", Böckten
Thomas Kessler, Drogendelegierter Basel-Stadt
Die Anhörungen und Beratungen wurden begleitet von Regierungspräsident Eduard Belser, Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD, Dominik Schorr, Kantonsarzt und Georges Krieg, Drogenbeauftragter.
Die Dauer von über einem Jahr zwischen der Verabschiedung des Berichtes durch den Regierungsrat und die Beratung durch die Kommission hat dazu geführt, dass gewisse Angaben bzw. Aussagen aus heutiger Sicht ergänzt werden müssen. Dieser Sachverhalt zeigt aber auch die Schwierigkeit bei der Verfassung eines Drogenberichtes. Wird der Bericht relativ detailliert gestaltet, besteht die Gefahr, dass Angaben nach kurzer Zeit nicht mehr korrekt bzw. überholt sind. Andererseits besteht bei einer allgemeinen Fassung die Gefahr, dass die Aussagen zu unverbindlich sind.
Zu den Anhörungen und Beratungen haben die Kommissionsmitglieder zusätzlich mehrere Dokumentationen erhalten, die aber aus praktischen Gründen dem Bericht nicht beigelegt werden.
Eintreten
Eintreten auf den Bericht ist unbestritten.
Die nachfolgenden Bemerkungen beziehen sich auf den Berichtsteil "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft"
Standortbestimmung und Perspektiven
vom August 1995
Titel
In der "Einleitung" und bei "Standortbestimmung und Perspektiven" wird klar umschrieben, dass der Bericht die Drogenarbeit bei illegalen Suchtmitteln behandelt, und legale Suchtmittel nur beim Themenbereich "Prävention" mitbetrachtet werden. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass im Titel nur "Drogenarbeit" enthalten sein sollte, und entsprechend von einem Drogenbericht gesprochen werden sollte.
Standortbestimmungen und Perspektiven (Kapitel 4)
In den Abschnitten 4.1 und 4.2 wird als Teilziel immer auch die Gesundheitsförderung aufgeführt. Die Kommission ist der Meinung, dass dieser Aspekt wichtig ist, und schon im Leitsatz
"Übergeordnetes Ziel der Sucht- und Drogenarbeit .........."
zum Ausdruck kommen sollte.
Leitideen zur Sucht- und Drogenarbeit (Kapitel 5) In diesem Kapitel werden die Leitideen: Regionales Vorgehen Koordiniertes Vorgehen Professionelles Vorgehen Ressourcenorientiertes Vorgehen umschrieben. Sie werden in den folgenden Kapiteln 6 bis 10 jeweils aufgenommen und mit dem Abschnitt "Teilziele und Massnahmen" ergänzt.
Beim Abschnitt "5.3 Professionelles Vorgehen" alle Projekte und Tätigkeiten und die entsprechenden Anforderungen aufzuführen, hätte den Rahmen des Berichtes gesprengt. Beispiele für Projekte sind das Allschwiler-Projekt "Eltern-Schüler-Abende" und der Einsatz von Frau Vogel als Präventionsfachfrau in den Schulen. Für die Anforderungen an die Arbeit von Institutionen wird als Beispiel das Gassenzimmer in Basel angeführt. Die Arbeit wird mit Basel-Stadt koordiniert, die Zielvorgaben werden überprüft und jährlich oder gar halbjährlich angepasst. Leistungsaufträge bestehen zB. auch mit Cikade, Italo-Gruppe, Aidshilfe beider Basel, Frau Vogel und der Frauen-Oase.
Prävention und Gesundheitsförderung (Kapitel 6) Die Kommission möchte, dass die Prävention im Frühbereich verstärkt werde. Die eingehende Diskussion zeigt, dass es sehr schwierig ist das Anliegen konkret zu formulieren. Zum Teil fehlt die Grundlagenforschung, wer soll das Wissen vermitteln und wie ?. Nicht zuletzt muss auch der finanzielle Aspekt bedacht werden. Die Kommission spricht sich für eine allgemeine Empfehlung aus, und möchte den Weg zur Realisierung den Fachleuten überlassen. Die Präventionsarbeit in den Schulen (Sekundarstufe 1) stützt sich auf das Arbeitspapier "Grundsätze für die Präventionsarbeit an den Schulen", das 9 Leitideen umfasst. Die Arbeit liegt klar im primärpräventiven Bereich, sie wird zur Zeit evaluiert, das Resultat sollte Ende Jahr vorliegen. Für die Berufsschulen ist der Auftrag für die Präventionsarbeit durch den Regierungsrat an das Blaue Kreuz übergeben worden.
Für die Koordination der Aktivitäten zwischen Erziehungs- und Kulturdirektion und Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist der von Schulinspektor René Glauser gebildete Leitungsausschuss zuständig. In diesem Gremium werden auch die anstehenden Probleme gemeinsam besprochen.
Sekundäre Prävention und Früherfassung (Kapitel 7)
Im Abschnitt "7.3 Teilziele und Massnahmen" deutet die Aussage: "In der Sekundärprävention im allgemeinen und der Früherfassung von Sucht- und Drogengefährdeten im besonderen fehlt eine Gesamtkonzeption, die mit der Suchtprävention und Gesundheitsförderung koordiniert ist." auf Handlungsbedarf hin. Ansätze im Bereich Früherfassung sind die Aktion Kiebitz, der Einsatz von Frau Vogel, die Gesundheitsförderung oder die Jugendanwaltschaft. Die Erfahrungen mit dem Einsatz von Frau Vogel sind sehr ermutigend, doch kann eine "Einzelkämpferin" den Bereich nicht flächendeckend bearbeiten.
Beratung und Therapie (Kapitel 8) Der kritische Punkt der Schnittstellen zwischen den einzelnen Stufen ist verbessert worden. Die Patientinnen und Patienten werden heute durch die ganze Therapie begleitet bis in den Arbeits- oder Ausbildungsprozess. Heute gibt es bei den Therapieplätzen eher ein Überangebot. Schwierig ist es jedoch nach erfolgreich abgeschlossener Therapie einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn das nicht gelingt, ist die Gefahr eines Rückfalles deutlich grösser. Für die Qualitätssicherung im Therapieangebot soll künftig jede Institution in jedem Kanton jährlich nach ganz bestimmten Kriterien überprüft werden. Einrichtungen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit einer Sistierung der Betriebsbewilligung rechnen.
Im Gesetz über die Aenderung der Gemeindebeiträge sind die Kostenbelastungen im Drogenbereich neu geregelt worden. Die Gemeinden tragen nur noch die Kosten der vormundschaftlichen Massnahmen exklusive Drogentherapien und ein Viertel der Kosten von freiwilligen und vormundschaftlich angeordneten stationären Drogentherapien.
Überlebenshilfe (Kapitel 9) Im Kanton Basel-Landschaft läuft kein Heroinprogramm, es sind aber ein paar wenige Baselbieter im Heroinprogramm in Olten. Einge Personen haben den Wohnsitz gewechselt um in Basel in das Programm eintreten zu können. Der Entscheid des Bundesrates über die Weiterführung von Heroinprogrammen steht noch aus. Im Unterschied zum Kanton Basel-Stadt ist im Kanton Basel-Landschaft jedes Methadonprogramm befristet angelegt und Verlängerungen sind bewilligungspflichtig.
Grössere Gemeinden gehen dazu über, Stellen für Beauftragte für Sozialfragen mit ganzheitlicher Betrachtungsweise zu schaffen und die Problematik nicht mehr in Arbeitsmarktprobleme und soziale Bedürftigkeit aufzutrennen und kommen so der unter Punkt 9.2.2 geforderten Vernetzung entgegen.
Bekämpfung des Handels und Konsums (Kapitel 10)
In der Kommission hat die Aussage "Bekämpfung des Konsums" zu einer längeren Diskussion geführt. Im Sinne eines wirkungsvollen Einsatzes der Kräfte und Mittel wird in erster Priorität der Handel bekämpft. Gegenüber den Konsumenten von Drogen wird der gesetzliche Spielraum ausgenützt, sie werden in erster Linie nicht bestraft, sondern sollen einer Behandlung zugeführt werden. Dabei wird prinzipiell kein Unterschied zwischen weichen und harten Drogen gemacht.
Strategische Prioritäten (Kapitel 11) Die strategischen Prioritäten sind nicht als Zusammenfassung des Berichtes bzw. der im Bericht aufgeführten Teilziele und Massnahmen zu verstehen. Vielmehr wird damit zum Ausdruck gebracht, in welchen Bereichen die Kräfte in erster Priorität eingesetzt werden sollen. Aus diesen Prioritäten geht hervor, dass das Schwergewicht auf die Verbesserung der Qualität der Aktivitäten im Bereich Prävention und Therapie und die Errichtung von Qualitätssicherungs- und Controllingsystemen gelegt wird. Entsprechend dem bei Kapitel "6 Prävention und Gesundheitsförderung" geäusserten Anliegen nach verstärkter Prävention im Frühbereich, möchte die Kommission, dass bei der ersten aufgeführten Priorität auch der Frühbereich aufgenommen wird.
In Ergänzung zu der an letzter Stelle aufgeführten Priorität wünscht die Kommission eine regelmässige Berichterstattung an den Landrat, inwieweit die Ziele erreicht worden sind, über allfällige Schwierigkeit und über neue oder geänderte Schwerpunkte in den Aktivitäten.
Management der Sucht- und Drogenarbeit (Kapitel 12) Bei der Vielzahl der in der Sucht- und Drogenarbeit involvierten Stellen ist es relativ schwierig die richtigen Zusammenhänge und Abgrenzungen zu erkennen. Zur besseren Übersicht hat die Kommission ein Organigramm verlangt. Die zwei Organigramme "Einfluss auf die Bevölkerung" und "Grobstruktur Kanton" liegen dem Kommissionsbericht bei.
Die Ermittlung der finanziellen Aufwendungen im Drogenbereich ist recht aufwendig. Mit Blick auf die Budgethoheit des Landrates ist der Aspekt Drogenkosten im Bericht dennoch zu kurz gekommen. In der Beilage "Drogenkosten im Kanton Basel-Landschaft" zum Kommissionsbericht sind diejenigen Kosten ausgewiesen, die sich mit einer ausreichenden Sicherheit zuordnen lassen. In der Gesamtsumme (1995: 8.41 Millionen) sind die staats- und kommunaleigenen Personalkosten nicht inbegriffen, wohl aber die eingekauften Leistungen von Dritten. Bei den geschätzten Gesamtkosten von über 20 Millionen sind auch die Personalkosten enthalten. Eine Zuordnung der Repressionskosten wäre nur mit einem sehr hohen administrativen Aufwand möglich. Bei der Finanz-Mittelherkunft in den Bereichen "Überlebenshilfe, Beratungsstellen, ambulante Therapien, Nachsorge" (Blatt 3) fliessen zur Zeit die Bundesgelder spärlich. Anfang der 90er Jahre wurden die ersten acht Präventionsprojekte mit Bundesmitteln unterstützt. Wahrscheinlich bringt die im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene Institution für Gesundheitsförderung wieder die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.
Anhang (Kapitel 13)
Die Beilage "Stationäre Einrichtungen der Suchthilfe im Kanton Basel-Landschaft" ist überarbeitet worden. Die revidierte Aufstellung liegt dem Kommissionsbericht bei.
Allgemeines
Im Rahmen der Beratung des Berichtes haben wir in der Kommission auch die vier Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission, Subkommission II im "Bericht über die kantonalen Tätigkeiten im Drogenbereich" mitberücksichtigt. Die Organisationsstrukturen und Kosten sind unter dem Kapitel 12 aufgeführt, die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt und der Region in der Einleitung. Die Kommission hat die neue Aufgabenbeschreibung des Drogenbeauftragten und zusätzliche Erläuterungen erhalten. Die "Koordination der Nachsorge im Drogentherapiebereich" ist eine von mehreren generellen Aufgaben des Drogenbeauftragten.
Die nachfolgenden Bemerkungen beziehen sich auf die einleitenden Ausführungen der Vorlage des Regierungsrates Seiten 1 bis 6.
Ausgangslage
Auf Seite 1 ganz unten entfällt die Klammerbemerkung (LR-Beschluss noch hängig). Der Landratsbeschluss wurde am 16. Mai 1994 einstimmig gefasst.
Postulate
Das Postulat 89/261 von Peter Brunner verlangt eine integrale kantonale Suchtpolitik. Mit dem vorliegenden Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" wird der wichtigste Teil des Postulates erfüllt. Es soll deshalb als teilweise erfüllt abgeschrieben werden.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Im Entwurf des Landratsbeschlusses sind enthalten: Den Bericht "Sucht- und Drogenarbeit im Kanton Basel-Landschaft" zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die Postulate von Elsbeth Schneider-Kenel (92/48), Christine Baltzer-Bader (91/3), Ruth Gonseth-Egenter (90/329) und Peter Jenny (90/295) als erfüllt abzuschreiben. Das Postulat von Peter Brunner (89/261) als teilweise erfüllt abzuschreiben. Empfehlung 1: In der Regel alle 3 Jahre rollende Berichterstattung
Empfehlung 2: Verstärkung der Prävention im Frühbereich
Laufen, den 9. September 1997
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission der Präsident: Marcel Metzger |
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