v1994-241

Landrat / Parlament


Motion von Danilo Assolari: Steuerliche Entlastung der natürlichen Personen nach Annahme des Gewässerschutzgesetzes



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Danilo Assolari, CVP (Andres, Jermann, Mächler, Meury A., Weishaupt)

Eingereicht: 10. November 1994


Nr.: 1994-241





Am 27. September 1994 haben die Baselbieter Stimmberechtigten mit grossem Mehr das neue Gewässerschutzgesetz angenommen. Damit werden 90 % der kantonalen Kosten der Abwasserreinigung nach dem Verursacherprinzip in Form von Gebühren auf die Wasserverbraucherlnnen überwälzt.

Der Voranschlag 1995 des Kantons Baselland erzielt damit zusätzliche jährliche Einnahmen von den Gemeinden in der Höhe von 13.9 Mio Fr.. Diese Entlastung des Staatshaushaltes wird von den Gemeinden über die Wassergebühren auf die Wasserverbraucherlnnen überwälzt. Dadurch entsteht für die SteuerzahlerInnen eine steuerliche Mehrbelastung von ca. 2% der kantonalen Einkommenssteuern der natürlichen Personen.


Nach dem Grundsatz, dass die gesamte steuerliche Belastung bestehend aus direkten und indirekten Steuern für die Baselbieter Bevölkerung nicht erhöht werden soll, ist dieser Betrag durch eine steuerliche Entlastung den Steuerzahlerlnnen zurückzugeben. Die Sanierung des Staatshaushaltes darf nicht durch eine indirekte Steuererhöhung erfolgen, sondern soll durch Ausgabenreduktionen in der laufenden Rechnung und durch Abbau von unnötigen staatlichen Leistungen erzielt werden.




Der Regierungsrat wird aufgefordert,


bei der nächsten Steuergesetzrevision die Einkommenssteuern für natürliche Personen im Umfange der mit dem neuen Gewässerschutzgesetz erzielten Verlagerung der Abwasserkosten auf die Gemeinden zu reduzieren.


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