v1996-259

Landrat / Parlament


Postulat: Baubewilligungen über 2 Monate ausgestellt



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Autor: Andres Klein-Pfister, SP-Fraktion (+18)

Eingereicht: 28. November 1996


Nr.: 1996-259





Am 2. 11. 1995 hat die Gemeindeversammlung in Gelterkinden einer Zonenplanänderung (Erhöhung der Bebauungsziffer und der Sockelgeschosshöhe in der Wohngeschäftszone) zugestimmt. Die Regierung genehmigte nach sieben Monaten am 11.6. 1996 (Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates Nr. 1651) -das Zonenreglement mit Ausnahmen. Die Ausnahmen betrafen ausschliesslich nicht erschlossenes Bauland.

Am 17. 6. 1996 hat der Gemeinderat von Gelterkinden und später haben 10 Private Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates am Verwaltungs- und Verfassungsgericht erhoben. Von diesem Tag an wurde während 60 Tagen von Seiten des Bauinspektorates kein einziges Baugesuch mehr genehmigt, obwohl alle Baugesuche den Teil des Zonenreglementes betrafen, der vom Regierungsrat genehmigt worden war. Auch Baugesuche in gar nicht betroffenen Zonen (z.B. Gewerbezonen) wurden nicht mehr weiterbehandelt.


Es ist unverständlich, dass während 60 Tagen kein Baugesuch mehr genehmigt wurde. Ohne verschiedene Interventionen des Gemeinderates hätte diese Sperre noch länger angedauert.


Diese "Bausperre" in Gelterkinden scheint kein Einzelfall zu sein. Ähnliches ist aus Muttenz und Nusshof bekannt.


Ich bitte darum den Regierungsrat zu prüfen, was getan werden kann, dass bei hängigen Beschwerden am Verwaltungs- und Verfassungsgericht zu Zonenplanänderungen nicht betroffene Baugesuche trotzdem speditiv bewilligt werden können.




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